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🇮🇪

Privatinsolvenz in Irland

Restschuldbefreiung i. d. R. nach 12 Monaten

Das irische Insolvenzverfahren (Bankruptcy) führt regelmäßig nach etwa einem Jahr zur Restschuldbefreiung, die über die EU-Insolvenzverordnung in Deutschland anerkannt wird. Voraussetzung ist die tatsächliche Verlagerung des Lebensmittelpunkts (COMI) nach Irland.

Stärken

  • Kurze Verfahrensdauer im europäischen Vergleich
  • Etabliertes, englischsprachiges Verfahren mit klaren Regeln
  • EU-weite Anerkennung der Restschuldbefreiung

Voraussetzungen

  • Echte Verlagerung des Lebensmittelpunkts nach Irland (Wohnung, Alltag, ggf. Tätigkeit)
  • Nachweisbarer Aufenthalt vor Antragstellung
  • Vollständige Offenlegung von Vermögen und Gläubigern

Das sollten Sie wissen

  • Einkommensabhängige Zahlungsanordnungen können bis zu 3 Jahre laufen
  • Lebenshaltungskosten in Irland sind vergleichsweise hoch
  • Scheinverlagerungen werden von Gerichten und Gläubigern angegriffen

Vereinfachte Darstellung ohne Anspruch auf Vollständigkeit; Rechtslage und Praxis können sich ändern. Ob und wie ein Verfahren in Irland für Sie infrage kommt, klärt erst die Prüfung Ihres Einzelfalls.

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