🇮🇪
Privatinsolvenz in Irland
Restschuldbefreiung i. d. R. nach 12 Monaten
Das irische Insolvenzverfahren (Bankruptcy) führt regelmäßig nach etwa einem Jahr zur Restschuldbefreiung, die über die EU-Insolvenzverordnung in Deutschland anerkannt wird. Voraussetzung ist die tatsächliche Verlagerung des Lebensmittelpunkts (COMI) nach Irland.
Stärken
- Kurze Verfahrensdauer im europäischen Vergleich
- Etabliertes, englischsprachiges Verfahren mit klaren Regeln
- EU-weite Anerkennung der Restschuldbefreiung
Voraussetzungen
- Echte Verlagerung des Lebensmittelpunkts nach Irland (Wohnung, Alltag, ggf. Tätigkeit)
- Nachweisbarer Aufenthalt vor Antragstellung
- Vollständige Offenlegung von Vermögen und Gläubigern
Das sollten Sie wissen
- Einkommensabhängige Zahlungsanordnungen können bis zu 3 Jahre laufen
- Lebenshaltungskosten in Irland sind vergleichsweise hoch
- Scheinverlagerungen werden von Gerichten und Gläubigern angegriffen
Vereinfachte Darstellung ohne Anspruch auf Vollständigkeit; Rechtslage und Praxis können sich ändern. Ob und wie ein Verfahren in Irland für Sie infrage kommt, klärt erst die Prüfung Ihres Einzelfalls.