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EU-Insolvenz: Die Verfahren im Vergleich

Die EU-Insolvenzverordnung knüpft das zuständige Insolvenzgericht an Ihren Lebensmittelpunkt (COMI — Centre of Main Interests). Wer seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich in einen anderen EU-Staat verlagert, kann dort das nationale Insolvenzverfahren durchlaufen — mit einer Restschuldbefreiung, die in der gesamten EU und damit auch gegenüber deutschen Gläubigern wirkt.

Ehrlichkeit vorab: Ohne echte Verlagerung des Lebensmittelpunkts funktioniert keines dieser Verfahren. Scheinwohnsitze werden von Gerichten und Gläubigern angegriffen und gefährden die Restschuldbefreiung. Alle Angaben auf dieser Seite sind vereinfachte Orientierungswerte — die Einschätzung Ihres Einzelfalls ersetzt sie nicht.

🇮🇪

Irland

Restschuldbefreiung i. d. R. nach 12 Monaten

Das irische Insolvenzverfahren (Bankruptcy) führt regelmäßig nach etwa einem Jahr zur Restschuldbefreiung, die über die EU-Insolvenzverordnung in Deutschland anerkannt wird. Voraussetzung ist die tatsächliche Verlagerung des Lebensmittelpunkts (COMI) nach Irland.

  • Kurze Verfahrensdauer im europäischen Vergleich
  • Etabliertes, englischsprachiges Verfahren mit klaren Regeln
  • EU-weite Anerkennung der Restschuldbefreiung
Details zu Irland →

🇱🇻

Lettland

Verfahren je nach Tilgungsplan ca. 1–3 Jahre

Das lettische Verfahren kombiniert eine Verwertungsphase mit einem Tilgungsplan, dessen Länge von Schuldenhöhe und Einkommen abhängt. Auch hier gilt: Ohne echten Lebensmittelpunkt in Lettland kein Verfahren.

  • Planbare Verfahrensdauer, oft deutlich kürzer als in Deutschland
  • Moderate Lebenshaltungskosten
  • EU-weite Anerkennung der Restschuldbefreiung
Details zu Lettland →

🇪🇸

Spanien

Dauer abhängig vom Verfahrensweg

Über die Ley de Segunda Oportunidad (Gesetz der zweiten Chance) können auch in Spanien Restschulden erlassen werden. Der Verfahrensweg und die Dauer hängen stark vom Einzelfall ab — für Menschen mit ohnehin bestehendem Spanien-Bezug oft die naheliegendste Option.

  • Attraktiv bei bestehendem Spanien-Bezug (Wohnsitz, Familie, Tätigkeit)
  • Restschuldbefreiung auch für unternehmerische Schulden möglich
  • EU-weite Anerkennung der Restschuldbefreiung
Details zu Spanien →

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