✓ Schweizer Aktiengesellschaft✓ Zugelassene Berufsträger in den Zielländern

Der Weg zum Restart · Stufe 2 von 4

GmbH-Abwicklung

Wer als Unternehmer neu starten will, muss die alte Gesellschaft geordnet beenden. Eine liegengebliebene GmbH ist keine Altlast, die sich aussitzen lässt — sie ist ein aktives Haftungsrisiko für den Geschäftsführer.

Wir wickeln ab, wir 'bestatten' nicht: Verschleierungskonstruktionen (Firmenbestattung, Strohmann-Übertragungen) sind strafbar und kommen für uns nicht infrage. Der saubere Weg ist am Ende der schnellere.
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