Der Weg zum Restart · Stufe 2 von 4
GmbH-Abwicklung
Wer als Unternehmer neu starten will, muss die alte Gesellschaft geordnet beenden. Eine liegengebliebene GmbH ist keine Altlast, die sich aussitzen lässt — sie ist ein aktives Haftungsrisiko für den Geschäftsführer.
- Bestandsaufnahme: Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit, laufende Pflichten
- Klärung der Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers — bevor daraus Haftung oder Strafbarkeit wird
- Geordneter Weg: Liquidation oder Regelinsolvenz der Gesellschaft, je nach Lage
- Aufarbeitung von Geschäftsführerhaftung und persönlichen Bürgschaften — abgestimmt mit Stufe 1
Wir wickeln ab, wir 'bestatten' nicht: Verschleierungskonstruktionen (Firmenbestattung, Strohmann-Übertragungen) sind strafbar und kommen für uns nicht infrage. Der saubere Weg ist am Ende der schnellere.