Häufige Fragen
Ehrliche Antworten — auch dort, wo andere lieber Versprechen machen.
Ist eine EU-Insolvenz legal?
Ja. Die EU-Insolvenzverordnung (EU 2015/848) bestimmt, dass für ein Insolvenzverfahren die Gerichte des Staates zuständig sind, in dem der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen (COMI) hat — und dass die dort erteilte Restschuldbefreiung in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt wird. Entscheidend ist, dass die Verlagerung des Lebensmittelpunkts tatsächlich stattfindet.
Muss ich wirklich ins Ausland ziehen?
Ja, und zwar tatsächlich: Wohnung, Alltag, wirtschaftlicher Schwerpunkt. Ein Briefkasten oder eine Scheinadresse genügt nicht — Gerichte und Gläubiger prüfen das, und eine erschlichene Zuständigkeit gefährdet die gesamte Restschuldbefreiung. Wer Ihnen eine EU-Insolvenz ohne Umzug verspricht, verkauft Ihnen ein Risiko.
Wie lange dauert das Verfahren?
In Irland führt das Verfahren regelmäßig nach etwa 12 Monaten zur Restschuldbefreiung; einkommensabhängige Zahlungsanordnungen können länger laufen. In Lettland hängt die Dauer vom Tilgungsplan ab (grob 1–3 Jahre), in Spanien vom Verfahrensweg. Hinzu kommt jeweils die Zeit für den Aufbau des Lebensmittelpunkts vor Antragstellung.
Wird die Restschuldbefreiung in Deutschland anerkannt?
Ja. Die in einem EU-Mitgliedstaat erteilte Restschuldbefreiung wird grundsätzlich EU-weit anerkannt, auch gegenüber deutschen Gläubigern. Ausnahmen können sich im Einzelfall ergeben (z. B. bei bestimmten Forderungsarten oder erfolgreicher Anfechtung der Zuständigkeit) — genau das prüfen wir vorab.
Was kostet das?
Das hängt vom Land, der Komplexität Ihres Falls und dem Begleitungsumfang ab. Sie erhalten vor Mandatserteilung eine transparente Kostenübersicht — keine versteckten Positionen, keine Erfolgsversprechen. Die Ersteinschätzung und das Erstgespräch sind kostenlos.
Was passiert mit meinem Vermögen?
Vorhandenes Vermögen fällt grundsätzlich in die Insolvenzmasse des jeweiligen Verfahrens. Übertragungen kurz vor der Insolvenz sind anfechtbar und können strafbar sein — davon raten wir ausdrücklich ab. Legitime, langfristige Vermögensstrukturierung ist ein eigenes Thema, das zeitlich klar vor einer Krise liegen muss.
Funktioniert das auch mit Schulden beim Finanzamt?
Steuerschulden und Forderungen öffentlicher Gläubiger werden je nach Land unterschiedlich behandelt und sind teils nur eingeschränkt erlassbar. Das ist einer der Punkte, die wir in der Detailprüfung als Erstes klären.
Was ist mit meiner GmbH?
Die Privatinsolvenz betrifft Ihre persönlichen Schulden — eine GmbH ist davon getrennt zu betrachten. Häufig gehört zur Gesamtlösung die geordnete Abwicklung oder Liquidation der Gesellschaft sowie die Klärung von Geschäftsführerhaftung und Bürgschaften. Auch dazu beraten wir.
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