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Wissensdatenbank · EU-Insolvenz

COMI: Warum der Lebensmittelpunkt alles entscheidet

Das Centre of Main Interests bestimmt, welches Gericht zuständig ist — und ob Ihre Restschuldbefreiung hält.

Die EU-Insolvenzverordnung (EU 2015/848) knüpft die Zuständigkeit für Ihr Insolvenzverfahren an das COMI — den Mittelpunkt Ihrer hauptsächlichen Interessen. Bei Privatpersonen wird der gewöhnliche Aufenthalt vermutet: dort, wo Sie tatsächlich wohnen, arbeiten und Ihr Alltag stattfindet.

Entscheidend ist die Echtheit: Wohnung, Anmeldung, Bankkonto, Alltag und wirtschaftliche Aktivität müssen im neuen Land nachweisbar sein — und zwar bevor der Insolvenzantrag gestellt wird. Gerichte und Gläubiger prüfen das; bei Verlagerungen innerhalb von sechs Monaten vor Antragstellung greift die Vermutung des alten Aufenthaltsorts.

Ein Scheinwohnsitz gefährdet nicht nur die Verfahrenseröffnung, sondern die gesamte Restschuldbefreiung — sie kann auch Jahre später noch angegriffen werden. Deshalb dokumentieren wir die Verlagerung von Tag eins an sauber.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall; Rechtsstand kann sich ändern.

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