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Irland in Kürze: Bankruptcy mit 12-Monats-Horizont

Das irische Verfahren führt regelmäßig nach etwa einem Jahr zur Restschuldbefreiung.

Das irische Bankruptcy-Verfahren gehört zu den schnellsten Europas: Die Restschuldbefreiung (Discharge) tritt regelmäßig zwölf Monate nach Verfahrenseröffnung ein. Zuständig ist der High Court in Dublin, das Vermögen verwaltet der Official Assignee.

Voraussetzung ist das COMI in Irland — also echter Aufenthalt vor Antragstellung. Vorhandenes Vermögen fällt in die Insolvenzmasse; bei pfändbarem Einkommen kann das Gericht Zahlungsanordnungen (Income Payment Orders) von bis zu drei Jahren erlassen.

Nach dem Discharge wirkt die Restschuldbefreiung EU-weit — auch gegenüber deutschen Gläubigern, dem Finanzamt eingeschlossen (mit Einzelfall-Ausnahmen, die wir vorab prüfen).

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall; Rechtsstand kann sich ändern.

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